Die Plattform unterstützt und ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kompetenzen im Bereich Netto-Null-Technologien unter Wahrung von deren Zuständigkeit, indem sie die Kommission und die Mitgliedstaaten, einschließlich der in den Kapiteln II und IV genannten zuständigen Behörden und öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, auf folgenden Wegen berät und unterstützt:
a)Bewertung, kontinuierliche Überwachung und Prognose der Nachfrage und des Angebots an Arbeitskräften mit den erforderlichen Kompetenzen im Bereich Netto-Null-Technologien und der Verfügbarkeit und Nutzung entsprechender Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, wobei dies gegebenenfalls den Tätigkeiten der Akademien als Informationsgrundlage dient;
b)Überwachung der Tätigkeit der Akademien auf der Grundlage von Daten und Informationen über der Anzahl der Personen, die von den von den Akademien entwickelten Lernprogrammen profitiert haben, einschließlich nach Wirtschaftszweigen, Geschlecht, Alter und Bildungs- und Qualifikationsniveau aufgeschlüsselter Daten, Förderung von Synergien mit anderen Kompetenzinitiativen und -projekten auf Unionsebene und nationaler Ebene, Stärkung und Ausweitung bewährter Verfahren, um unter anderem vielfältige Arbeitskräfte zu gewinnen, sowie die Bereitstellung einer allgemeinen Übersicht;
c)Analyse der Ursachen des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse und Daten, einschließlich derjenigen in Bezug auf die Qualität der Stellenangebote, damit bewertet werden kann, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um mehr Arbeitskräfte aller Qualifikationsniveaus für bestimmte Branchen zu gewinnen;
d)Unterstützung der Mobilisierung von Akteuren, einschließlich der Industrie, Unternehmen, darunter KMU, der Sozialpartner und der Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, wie Hochschulen, für die Förderung der Einführung von Lernprogrammen, die von den Akademien entwickelt wurden, und ihr mögliches Mitwirken bei dieser Einführung, das im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten erfolgt;
e)Unterstützung der Nutzung der von den Akademien entwickelten Lernzertifikate in den Mitgliedstaaten, um die Erkennung von Kompetenzen, die Anerkennung von Qualifikationen und die Abstimmung von Kompetenzen und verfügbaren Arbeitsplätzen zu fördern, unter anderem durch Förderung der Gültigkeit und Akzeptanz der Zertifikate auf dem gesamten Arbeitsmarkt der Europäischen Union;
f)Überwachung der Nutzung und Anerkennung von Lernnachweisen und Beiträge zur Bereitstellung von Lösungen, wenn mit der Nichtanerkennung verbundene Probleme festgestellt werden;
g)soweit angemessen Erleichterung der Entwicklung — zur freiwilligen Nutzung durch die Mitgliedstaaten — von europäischen Berufsprofilen, die aus einem gemeinsamen Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen für Schlüsselberufe im Bereich Netto-Null-Technologien bestehen, wobei unter anderem auf die von den Akademien entwickelten Lernprogramme zurückgegriffen wird und gegebenenfalls die Terminologie der europäischen Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) verwendet wird, um die Transparenz und Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und über die Grenzen des Binnenmarkts hinweg zu erleichtern;
h)Förderung von Karriereaussichten und hochwertigen Arbeitsbedingungen, einschließlich angemessener Löhne, bei Arbeitsplätzen in Industrien für Netto-Null-Technologien, Integration von mehr Frauen und jungen Menschen, insbesondere diejenigen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, älteren Menschen, Arbeitnehmern in Berufen, deren Fortbestehen gefährdet ist oder deren Inhalte und Aufgaben durch neue Technologien stark verändert werden, Menschen, die in Übergangsregionen arbeiten, und Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt für Industrien für Netto-Null-Technologien und Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern durch Instrumente wie die Europäische Blaue Karte und im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, um so eine größere Vielfalt bei den Arbeitskräften zu erreichen;
i)Förderung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte in der gesamten Union und Förderung der Veröffentlichung freier Stellen im Zusammenhang mit Netto-Null-Technologien durch EURES im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates (58);
j)Erleichterung einer engeren Abstimmung und des Austauschs bewährter Verfahren und von Fachwissen zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb des Privatsektors, um die Verfügbarkeit von Kompetenzen im Bereich Netto-Null-Technologien zu verbessern, unter anderem durch Beiträge zur Politik der Union und der Mitgliedstaaten, um im Einklang mit den nationalen Zuständigkeiten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten und in Abstimmung mit den bereits bestehenden Strukturen der europäischen Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung neue Talente aus Drittländern und aller Bildungsniveaus anzuziehen;
k)Ermittlung von Synergien mit bestehenden Bildungs- und Ausbildungsprogrammen, unter anderem mit dem Ziel, die Lernprogramme der Akademien auf die Bedürfnisse der Industrie in der Union abzustimmen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024
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