Art. 37 – Struktur und Funktionsweise der Lenkungsgruppe für den SET-Plan

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

(1)Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan setzt sich aus den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen. Der Vorsitz wird von einem oder mehreren Vertretern der Kommission geführt.
(2)Jeder Mitgliedstaat ernennt einen hochrangigen Vertreter für die Lenkungsgruppe für den SET-Plan. Soweit dies im Hinblick auf die Funktion und das Fachwissen zweckdienlich ist, kann ein Mitgliedstaat mehr als einen Vertreter in Bezug auf verschiedene Aufgaben der Lenkungsgruppe für den SET-Plan ernennen. Jeder Vertreter, der für die Lenkungsgruppe für den SET-Plan ernannt wird, hat einen Stellvertreter.
(3)Auf Vorschlag der Kommission gibt sich die Lenkungsgruppe für den SET-Plan mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder eine Geschäftsordnung.
(4)Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen. Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan tritt, soweit erforderlich, auf der Grundlage eines begründeten Antrags der Kommission oder einer einfachen Mehrheit ihrer Mitglieder zusammen.
(5)Die Kommission unterstützt die Lenkungsgruppe für den SET-Plan durch ein Exekutivsekretariat, das technische und logistische Unterstützung leistet.
(6)Die Lenkungsgruppe für den SET-Plan kann ständige oder nichtständige Arbeitsgruppen und Taskforces zu spezifischen Fragen und Aufgaben einrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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