ErwGr. 25

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Im Interesse der Kohärenz sollten die Leistungsanforderungen die Umsetzung des Abfallrechts der Union ergänzen. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen als Endprodukt sind zwar Gegenstand der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (29), aber diese Verordnung könnte die Richtlinie durch Produktanforderungen ergänzen, deren Schwerpunkt auf der Verpackung spezifischer Produkte bei ihrem Inverkehrbringen liegt. Gegebenenfalls sollten diese ergänzenden Anforderungen insbesondere dazu beitragen, die Menge des verwendeten Verpackungsmaterials zu minimieren, was wiederum zur Abfallvermeidung in der Union beiträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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