ErwGr. 29

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Sehen delegierte Rechtsakte Informationsanforderungen vor, könnten darin zusätzlich Leistungsklassen für relevante Produktparameter festgelegt werden, um Vergleiche zwischen Produkten zu erleichtern. Die Leistungsklassen sollten eine Differenzierung zwischen Produkten auf der Grundlage ihrer jeweiligen Nachhaltigkeit ermöglichen und könnten sowohl von Verbrauchern als auch von Behörden herangezogen werden. Sie sollen die Marktentwicklung in Richtung nachhaltigere Produkte steuern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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