Art. 37 – Zusammenarbeit zwischen Verteilernetzbetreibern und Fernleitungsnetzbetreibern

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Verteilernetzbetreiber arbeiten mit anderen Verteilernetzbetreibern und Fernleitungsnetzbetreibern zusammen, um Wartung, Netzentwicklung, Neuanschlüsse, Stilllegungen und den Betrieb des Netzes zu koordinieren und so die Netzintegrität zu gewährleisten, die Kapazität zu maximieren und die Nutzung von Treibgas zu minimieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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