Art. 62 – Ausreichende Versorgung mit kritischen SoHO

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

(1)Die Mitgliedstaaten prüfen in ihrem Hoheitsgebiet und in Zusammenarbeit mit den nationalen SoHO-Behörden, den für SoHO zuständigen Behörden und den SoHO-Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit alle zumutbaren Anstrengungen, um eine ausreichende, angemessene und belastbare Versorgung mit kritischen SoHO zu erreichen, damit der Bedarf der Empfänger angemessen gedeckt und zur europäischen Selbstversorgung beigetragen wird.
(2)Die Mitgliedstaaten unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um a) die Beteiligung der Öffentlichkeit an SoHO-Spendetätigkeiten für kritische SoHO zu erleichtern, damit eine breite SoHO-Spenderbasis und die Resilienz der SoHO-Spenderbasis auf der Grundlage der Standards für freiwillige und unentgeltliche Spenden gemäß Artikel 54 sichergestellt wird, b) dafür Sorge zu tragen, dass Strategien zur Gewinnung und Bindung von Spendern von kritischen SoHO, darunter auch Kommunikationskampagnen und Bildungsprogramme, eingeführt werden, c) die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Tätigkeiten durch Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 54 durchzuführen, sowie d) die optimale Verwendung kritischer SoHO unter Berücksichtigung therapeutischer Alternativen sicherzustellen. Dementsprechend fördern die Mitgliedstaaten die Gewinnung von SoHO mit einer starken Beteiligung des öffentlichen und gemeinnützigen Sektors.
(3)Einrichtungen für kritische SoHO richten geeignete Mechanismen für die kontinuierliche Überwachung ihrer Bestände an kritischen SoHO ein und sind in der Lage, im Falle von Engpässen oder auf Ersuchen diese Informationen an ihre für SoHO zuständigen Behörden zu übermitteln. Die für SoHO zuständigen Behörden richten ihrerseits geeignete Mechanismen ein, um die in Unterabsatz 1 genannten Informationen zu erhalten, und sie sind in der Lage, sich erforderlichenfalls einen Überblick über die Verfügbarkeit kritischer SoHO in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu verschaffen.
(4)In Fällen, in denen die Verfügbarkeit von kritischen SoHO von kommerziellen Interessen abhängt, bemüht sich jeder Mitgliedstaat darum, dass die Einrichtungen für kritische SoHO in seinem Hoheitsgebiet im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine angemessene und kontinuierliche Versorgung der Empfänger mit kritischen SoHO sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 62 REG_2024_1938 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 62 REG_2024_1938 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.