ErwGr. 60

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

Diese Verordnung gilt nicht für Forschungstätigkeiten, bei denen SoHO verwendet werden, wenn diese Forschung nicht mit der Verwendung beim Menschen verbunden ist, z. B. In-vitro-Forschung oder Forschung an Tieren. Hingegen sollten SoHO, wenn sie im Rahmen von Forschungsstudien am menschlichen Körper angewendet werden, die Vorschriften dieser Verordnung erfüllen. Um die Wirksamkeit dieser Verordnung nicht zu mindern, und insbesondere angesichts der Notwendigkeit, ein einheitlich hohes Schutzniveau für SoHO-Spender sowie eine hinreichende Verfügbarkeit von SoHO für Empfänger sicherzustellen, sollte die Spende von SoHO, die ausschließlich zur Verwendung in der Forschung ohne jegliche Verwendung beim Menschen bestimmt ist, ebenfalls den in dieser Verordnung festgelegten Standards in Bezug auf freiwillige und unentgeltliche Spenden entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

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