ErwGr. 20

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

Da es bestimmten Investmentfonds aufgrund nationaler Rechnungslegungsvorschriften gestattet ist, ihre Vermögenswerte in Zeitabständen von mehr als einem Monat zu bewerten, erachtet es der EZB-Rat nicht länger für notwendig, diese Kategorien festzulegen. Vielmehr wird es nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung für angemessen erarchtet, dass es angesichts der eingeschränkten Kategorien von Investmentfonds, für welche dies gilt, im Ermessen der NZBen steht, solche Ausnahmen zu gewähren. Aus diesem Grund sollte der Beschluss (EU) 2015/32 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/62) (9) aufgehoben werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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