Art. 224 – Diversifizierte Finanzierungsstrategie

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

(1)Außer in hinreichend begründeten Fällen setzt die Kommission eine diversifizierte Finanzierungsstrategie um, die Mittelaufnahmen und Schuldenmanagementtätigkeiten zur Finanzierung von Programmen für finanziellen Beistand sowie die nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates zulässigen Mittelaufnahmen umfasst. Die diversifizierte Finanzierungsstrategie wird durch alle erforderlichen Transaktionen umgesetzt, die auf eine regelmäßige Kapitalmarktpräsenz abzielen, beruht auf der Bündelung von Förderinstrumenten und nutzt einen gemeinsamen Liquiditätspool.
(2)Die Kommission trifft die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung der diversifizierten Finanzierungsstrategie. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig und umfassend über alle Aspekte ihrer Mittelaufnahmen und Schuldenmanagementstrategie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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