Art. 90 – Aufhebung von Befugnisübertragungen an und Dienstenthebungen von Finanzakteure(n)

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

(1)Zuständigen Anweisungsbefugten kann von der Behörde, die sie ernannt hat, jederzeit die ihnen übertragene oder weiterübertragene Befugnis einstweilig oder endgültig entzogen werden.
(2)Der Rechnungsführer oder der Zahlstellenverwalter oder beide können von der Behörde, die sie ernannt hat, jederzeit einstweilig oder endgültig des Dienstes enthoben werden.
(3)Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet disziplinarrechtlicher Maßnahmen, die in Bezug auf die in den beiden Absätzen genannten Finanzakteure ergriffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 90 REG_2024_2509 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 90 REG_2024_2509 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.