ErwGr. 103

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Im Rahmen eines Gewährungsverfahrens ist es nicht erforderlich, dass der zuständige Anweisungsbefugte einem Teilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, wenn dieser Teilnehmer im Rahmen eines Gewährungsverfahrens abgelehnt wurde. Zur Wahrung der Rechtssicherheit sollte dies auch in der Bestimmung über kontradiktorische Verfahren und Rechtsbehelfe präzisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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