ErwGr. 14

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Unter Berücksichtigung sowohl des Interesses der Nutzer am Zugang zu Informationen über EU-Düngeprodukte mit relativ langer Haltbarkeitsdauer als auch des Interesses der Wirtschaftsakteure an der Vermeidung unnötiger Kosten sollten die Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass das digitale Etikett für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des EU-Düngeprodukts verfügbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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