ErwGr. 11

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte auf dem Markt bereitstellen, zu gewährleisten und die Endnutzer bei der Handhabung solcher Produkte zu schützen, sollten harmonisierte Anforderungen an die digitale Kennzeichnung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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