ErwGr. 8

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Für Endnutzer sind physische Etiketten nach wie vor eine bevorzugte Wahl, um wesentliche Informationen über die Verwendung von EU-Düngeprodukten zu erhalten, da sie auf der Verpackung angebracht sind und so unmittelbaren, zuverlässigen Zugang zu Informationen gewähren. Darüber hinaus wird die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt verfügbaren EU-Düngeprodukte von professionellen Nutzern wie Landwirten und landwirtschaftlichen Auftragnehmern verwendet. Professionelle Nutzer sind zwar mit Düngeprodukten gut vertraut und nehmen für ihre Düngepläne häufig Beratung in Anspruch, gehören aber tendenziell zu höheren Altersgruppen mit geringeren digitalen Kompetenzen und könnten beim Zugriff auf die digitalen Etiketten auf Schwierigkeiten stoßen. Darüber hinaus unterliegt der Internetzugang in weniger entwickelten ländlichen Gebieten auf dem Feld oder in dem landwirtschaftlichen Betrieb möglicherweise Schwankungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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