ErwGr. 16

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Wissenschaftlichen Gutachten zufolge sind die Freizeitfischereifänge von Pollack in den ICES-Untergebieten 8, 9 und 10 sowie in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1 (Golf von Biskaya und iberische Gewässer) nicht unerheblich; daher ist es angezeigt, Beschränkungen für die Freizeitfischerei in diesen Gebieten einzuführen. Zum Schutz der Laichgründe und zur Begrenzung des Fangs von Jungfischen darf vom 1. Januar bis zum 30. April in der Freizeitfischerei kein Pollackexemplar gefangen und an Bord behalten werden, und für den Rest des Jahres könnte der Fang von höchstens zwei Exemplaren zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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