ErwGr. 59

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Vorranganfragen sollten auf objektiven, faktischen, messbaren und fundierten Daten beruhen. Bei derartigen Anfragen sollte den berechtigten Interessen der Wirtschaftsteilnehmer sowie den Kosten und dem Aufwand für eine Änderung des Produktionsablaufs Rechnung getragen werden. In der Vorranganfrage sollte eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Anfrage vollständig dem Wirtschaftsteilnehmer obliegt. Beschließt der Wirtschaftsteilnehmer, die Vorranganfrage abzulehnen, so steht es ihm auch frei, zu entscheiden, ob er eine ausdrückliche Ablehnung ausspricht und ob er eine Begründung vorlegt, wenn er die Kommission über seine Ablehnung unterrichtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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