ErwGr. 58

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Die Kommission sollte in der Lage sein, als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt und wenn die Herstellung oder Lieferung bestimmter krisenrelevanter Waren durch andere Maßnahmen nicht erreicht werden könnte, Anfragen an in der Union niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer zu richten, bestimmte krisenrelevante Waren herzustellen oder zu liefern. Bei der Erteilung einer derartigen Anfrage sollte die Kommission die möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt und die Gefahr einer Verschärfung von Marktverzerrungen berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Auswahl der Empfänger und Begünstigten der Ersuchen diskriminierungsfrei erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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