Art. 1 – Gegenstand

REG_2024_2773 · zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine

Mit dieser Verordnung wird der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (im Folgenden „Mechanismus“) eingerichtet und der Ukraine eine außerordentliche Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens (im Folgenden „MFA-Darlehen“) zur Verfügung gestellt, die ihr bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs helfen soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.10.2024

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