Art. 17 – Sekretariat des PRB

REG_2024_2803 · zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

(1)Die Kommission stellt das Sekretariat des PRB, einschließlich der erforderlichen analytischen, administrativen und technischen Unterstützung, und trägt dabei den vom PRB angegebenen Bedürfnissen Rechnung.
(2)Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, zur unabhängigen Ausübung der Aufgaben des PRB beizutragen. Für die Zwecke der Vorbereitung des Inhalts und der Ausrichtung der Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Anleitungen des PRB unterstützt das Sekretariat den PRB und nimmt dabei keine anderen Weisungen als die des PRB an, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Das Sekretariat wird mit den für die Erfüllung seiner Aufgaben angemessenen Ressourcen ausgestattet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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