ErwGr. 29

REG_2024_2803 · zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

Bei der Vergabe von Aufträgen für Flugverkehrsdienste für die Flugplatzkontrolle und die Anflugkontrolle sollte die Festlegung von Leistungszielen gemäß dieser Verordnung nicht gelten. Die Diensteanbieter sollten jedoch Daten über die Leistung der Flugsicherungsdienste bereitstellen. Werden Flugverkehrsdienste für die Flugplatzkontrolle und die Anflugkontrolle in Auftrag gegeben, so sollten die technischen Anforderungen in den Spezifikationen der Ausschreibung Anforderungen an die Qualität der Dienste umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 29 REG_2024_2803 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 29 REG_2024_2803 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.