ErwGr. 32

REG_2024_2803 · zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

Das Verkehrsmanagement unbemannter Luftfahrzeuge erfordert die Verfügbarkeit gemeinsamer Informationsdienste (Common Information Services, CIS). Werden CIS von einem einzigen CIS-Anbieter bereitgestellt, der von dem Mitgliedstaat für einen bestimmten U-Space-Luftraum benannt wurde, so sollten die Preise der CIS reguliert werden, um die Kosten eines solchen Verkehrsmanagements zu begrenzen. Die Preise der CIS sollten daher auf den Kosten und einem angemessenen Gewinnaufschlag beruhen und der Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterliegen. Werden CIS nicht von einem einzigen CIS-Anbieter bereitgestellt, so wird der individuelle CIS kostenlos bereitgestellt. Um die Erbringung der Dienste zu ermöglichen, sollte CIS-Anbietern der Zugang zu den einschlägigen Betriebsdaten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen gewährt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

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