ErwGr. 18

REG_2024_2809 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen

Um den Aufwand für die Emittenten zu verringern, die die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt in der Union beantragen und die Wertpapiere gleichzeitig Anlegern in einem Drittland anbieten oder privat bei ihnen platzieren und die andernfalls mehrere Dokumente erstellen müssten, sollten die Seitenbegrenzung sowie die standardisierte Aufmachung und die standardisierte Reihenfolge nicht für Prospekte im Zusammenhang mit der Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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