ErwGr. 9

REG_2024_2822 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission

Die in der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 verwendeten Begriffe müssen an die Änderungen an den Gründungsverträgen, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, angepasst werden. Dies beinhaltet, dass der Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ durch den Begriff „Unionsgeschmacksmuster“ ersetzt werden muss. Darüber hinaus muss die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 an diejenige der Verordnung (EU) 2017/1001 angeglichen werden. Dies beinhaltet insbesondere die Ersetzung des Namens „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)“ durch „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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