ErwGr. 11

REG_2024_2822 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission

Seit der Einführung des Systems der Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat die Entwicklung der Informationstechnologie zur Entstehung neuer Geschmacksmuster geführt, die nicht durch physische Erzeugnisse verkörpert sind. Dies erfordert eine Erweiterung der Definition der als Geschmacksmuster schutzfähigen Erzeugnisse, damit auch solche Erzeugnisse eindeutig eingeschlossen werden, die in einem physischen Objekt verkörpert sind, die in einer grafischen Darstellung visualisiert sind oder in der räumlichen Anordnung von Gegenständen erkennbar werden, die eine Gestaltung eines Innen- oder Außenraums bilden sollen. In diesem Zusammenhang sollte anerkannt werden, dass Animationen wie die Bewegung oder die Zustandsänderung der Merkmale eines Erzeugnisses zur Erscheinungsform von Geschmacksmustern beitragen können, insbesondere bei Geschmacksmustern, die nicht in einem physischen Objekt verkörpert sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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