ErwGr. 17

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Um sicherzugehen, dass die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen über die Clearingtätigkeiten von Clearingmitgliedern bzw. Kunden bei anerkannten Drittstaaten-CCPs verfügen, sollte für diese Clearingmitglieder bzw. Kunden eine Meldepflicht eingeführt werden. Bei den meldepflichtigen Informationen sollte zwischen Wertpapiergeschäften, Derivategeschäften an geregelten Märkten und OTC-Derivategeschäften unterschieden werden. Die ESMA sollte den genauen Inhalt und das Format der meldepflichtigen Informationen präzisieren und dabei sicherstellen, dass mit der Verpflichtung nur dann zusätzliche Meldepflichten geschaffen werden, wenn dies erforderlich ist, damit der Verwaltungsaufwand für Clearingmitglieder oder Kunden möglichst gering gehalten wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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