ErwGr. 54

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Um sicherzustellen, dass das entsprechende Liquiditätsrisiko richtig definiert wird, sollte der Kreis der Unternehmen, deren Ausfall eine CCP bei der Ermittlung dieses Risikos berücksichtigen sollte, so erweitert werden, dass nicht nur das Liquiditätsrisiko aus dem Ausfall von Clearingmitgliedern, sondern auch von Liquiditätsgebern mit Ausnahme von Zentralbanken berücksichtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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