ErwGr. 37

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

Die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung erfordert Kommunikation zwischen der ersuchenden Behörde und der ersuchten Behörde, die ermutigt werden sollten, einander zu konsultieren, wann immer dies angebracht ist, um die reibungslose und effiziente Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, entweder unmittelbar oder, wo dies angebracht ist, unter Einschaltung von Eurojust.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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