ErwGr. 46

REG_2024_3011 · über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen

Bevor die ersuchte Behörde beschließt, einem Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren auf Grundlage eines der Ablehnungsgründe nicht stattzugeben, sollte sie sich — wo angebracht — mit der ersuchenden Behörde in Verbindung setzen, um alle erforderlichen zusätzlichen Informationen einzuholen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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