ErwGr. 26

REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten

Betreiber oder Betreibergruppen sollten positive Nebeneffekte melden können, die über die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit hinaus zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen. Zu diesem Zweck sollten ihre Meldungen den von der Kommission entwickelten Zertifizierungsmethoden entsprechen, die auf die verschiedenen CO2-Entnahmetätigkeiten zugeschnitten sind. Die Zertifizierungsmethoden sollten möglichst viele Anreize zur Generierung positiver Nebeneffekte für die biologische Vielfalt bieten, die über die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit hinausgehen, um eine Marktprämie für die zertifizierten Einheiten zu generieren, indem beispielsweise Positivlisten von Tätigkeiten aufgenommen werden, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie positive Nebeneffekte mit sich bringen. Diese zusätzlichen positiven Nebeneffekte würden den wirtschaftlichen Wert der zertifizierten Einheiten erhöhen und zu höheren Einnahmen für die Betreiber führen. Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen ist es angemessen, dass die Kommission der Entwicklung maßgeschneiderter Zertifizierungsmethoden für Tätigkeiten der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung, die erhebliche positive Nebeneffekte für die biologische Vielfalt mit sich bringen und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern beitragen, Vorrang einräumt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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