ErwGr. 54

REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Die Auswirkungen auf das Tierwohl sollten bei der Durchsetzung des Verbots des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Markt oder die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten berücksichtigt werden, um den betroffenen Tieren vermeidbaren Schmerz, Stress oder vermeidbares Leiden zu ersparen. Darüber hinaus sollte diese Verordnung Unionsrecht zum Tierschutz, wie die Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 (19) und (EG) Nr. 1099/2009 (20) des Rates, unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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