ErwGr. 15

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Für gebrauchte Produkte, die unter diese Verordnung fallen und die aus Drittländern eingeführt werden, sollten — sofern es keine spezifischen Vorschriften für gebrauchte Produkte gibt — dieselben Vorschriften gelten wie für neue Bauprodukte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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