ErwGr. 18

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Erreichung des grundlegenden Ziels einer Harmonisierung des Binnenmarkts für Bauprodukte erforderlich und angemessen, dem Regelungsbedarf der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, indem nur die wesentlichen Merkmale für die Bewertung der Produktleistung festgelegt werden. Durch die Festlegung dieser wesentlichen Merkmale und der auf sie anwendbaren Bewertungsmethoden sollte eine weniger belastende Herangehensweise geboten werden, die hinreichend zuverlässig ist und mit der Doppelarbeit und Unstimmigkeiten vermieden werden. Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geht die vorliegende Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2024_3110 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2024_3110 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.