ErwGr. 37

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um den Zugang zu leicht zugänglichen und umfassenden Informationen über Bauprodukte zu verbessern und damit zu ihrer Sicherheit, Funktionalität und Nachhaltigkeit beizutragen, sollte sichergestellt werden, dass die Leistungs- und Konformitätserklärung alle Informationen enthält, die Anwender und Behörden benötigen. Die Hersteller sollten zusätzliche Informationen in diese Erklärung aufnehmen können, die für die Anwender nützlich sind, unter der Voraussetzung, dass die Leistungs- und Konformitätserklärungen einheitlich und leicht lesbar bleiben und nicht als Werbematerial missbraucht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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Kann ich ErwGr. 37 REG_2024_3110 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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