ErwGr. 35

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um Klarheit hinsichtlich des Ausmaßes der harmonisierten Zone zu schaffen, ist es wichtig, dass in allen harmonisierten technischen Spezifikationen ausdrücklich dargelegt wird, ob sie gebrauchte Produkte abdecken oder nicht. Der Ausschluss gebrauchter Produkte vom Anwendungsbereich einer harmonisierten technischen Spezifikation sollte die Wirtschaftsteilnehmer jedoch nicht daran hindern, sich dafür zu entscheiden, die vorliegende Verordnung anzuwenden, als ob das gebrauchte Produkt neu wäre.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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