ErwGr. 4

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Gut funktionierende Informationsflüsse, auch auf elektronischem Wege und unter Verwendung eines maschinenlesbaren Formats, müssen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass entlang der Lieferkette kohärente und transparente Informationen über die Leistungen von Bauprodukten verfügbar sind. Dies dürfte die Transparenz erhöhen und die Effizienz bei der Übermittlung von Informationen verbessern. Die Verfügbarkeit von Informationen über Bauprodukte in digitaler Form würde zur Digitalisierung des Bausektors insgesamt beitragen und den Rechtsrahmen an das digitale Zeitalter anpassen. Darüber hinaus hätte der Zugang zu zuverlässigen und dauerhaften Informationen auch zur Folge, dass Wirtschaftsteilnehmer und andere Akteure nicht gegenseitig zur Nichteinhaltung der Anforderungen eines anderen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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