ErwGr. 6

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Ebenso wurde in der EU-Strategie für Normung 2022, die in der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2022 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für Normung — Globale Normen zur Unterstützung eines resilienten, grünen und digitalen EU-Binnenmarkts festlegen“ dargelegt wurde, das Bauwesen als einer der besonders relevanten Bereiche genannt, in denen harmonisierten Normen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Markthindernissen beitragen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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