ErwGr. 78

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für notifizierte Stellen und Hersteller zu schaffen, sollte die Koordinierung zwischen den notifizierten Stellen verbessert werden. Da nur die Hälfte der derzeitigen notifizierten Stellen auf eigene Initiative an den Tätigkeiten der bereits bestehenden Koordinierungsgruppe der notifizierten Stellen teilnimmt, sollte die direkte Teilnahme an dieser Gruppe oder eine Teilnahme über benannte Vertreter verbindlich gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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