ErwGr. 79

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Die Versuche, vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 einzuführen, um den Aufwand und die Kosten für KMU und Kleinstunternehmen zu verringern, waren nicht durchweg wirksam; diese Verfahren wurden aufgrund mangelnder Bekanntheit oder mangels Klarheit in Bezug auf ihre Anwendung oft missverstanden oder nicht genutzt. Um die festgestellten Mängel unter Anknüpfung an die zuvor bereits festgelegten Vorschriften zu beheben, ist es notwendig, die Anwendung dieser Vorschriften klarzustellen und zu vereinfachen, damit das Ziel erreicht wird, KMU zu unterstützen und dabei gleichzeitig die Leistung, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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