ErwGr. 87

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um Anreize für den Ausbau der Kapazitäten der Marktüberwachungsbehörden hinsichtlich der Marktüberwachung zu schaffen und um eine Angleichung an die Verordnung (EU) 2024/1781 zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten über ihre Marktüberwachungstätigkeiten in Bezug auf unter diese Verordnung fallende Produkte Bericht erstatten, auch in Bezug auf die verhängten Sanktionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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