ErwGr. 86

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Darüber hinaus ist es erforderlich, eine detailliertere Unterstützung für die Koordinierung der Marktüberwachungsbehörden bereitzustellen und ihnen das Recht zu geben, sich die Kosten für Inspektionen und Prüfungen in Bezug auf nicht konforme Produkte von den Wirtschaftsteilnehmern erstatten zu lassen, um die im Durchschnitt schwachen Kapazitäten der Marktüberwachungsbehörden hinsichtlich der Marktüberwachung zu stärken und eine weitere Angleichung an die Verordnung (EU) 2024/1781 für nachhaltige Produkte zu erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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