ErwGr. 85

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um eine wirksame Durchsetzung der Anforderungen zu gewährleisten und die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten zu stärken, sollte die Kommission Leitlinien für die Anwendung dieser Verordnung vorlegen sowie auch bewährte Verfahren und Methoden für eine wirksame Marktüberwachung, darunter etwa Elemente wie eine Empfehlung für die Anzahl und die Art von Kontrollen, die von den Marktüberwachungsbehörden in Bezug auf bestimmte Produktkategorien oder -familien oder in Bezug auf spezifische Anforderungen durchzuführen sind. Solche Empfehlungen sollten sich auf bewährte Verfahren stützen, die im Rahmen der Marktüberwachung entwickelt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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