ErwGr. 83

REG_2024_3110 · zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Um die festgestellten Mängel bei der Marktüberwachung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu beheben, sollte die vorliegende Verordnung mehr gerechtfertigte Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden und für die Kommission schaffen, damit die Behörden unter allen potenziell problematischen Umständen tätig werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2024

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