ErwGr. 10

REG_2024_765 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Seit 2022 verzeichnen die Union und die meisten großen Volkswirtschaften plötzliche Anstiege der Zinssätze für alle Anleiheemittenten, einschließlich der Union. Infolgedessen werden die gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates (4) im Rahmen des Unionshaushalts zu tragenden Finanzierungskosten für die Mittel, die im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union (European Union Recovery Instrument NextGenerationEU, im Folgenden „EURI“) aufgenommen wurden, die bei der Annahme im Dezember 2020 ursprünglich bei den MFR-Obergrenzen eingeplanten Schätzungen, die sich auf 2 332 Mio. EUR im Jahr 2025 (zu Preisen von 2018), 3 196 Mio. EUR im Jahr 2026 (zu Preisen von 2018) und 4 168 Mio. EUR im Jahr 2027 (zu Preisen von 2018) beliefen, voraussichtlich übersteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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