REG_2024_765 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
Angesichts der ungewissen künftigen Entwicklung der Zinssätze unter sich verändernden Marktbedingungen sowie des Gesamtbedarfs an Mitteln für die Finanzierung der laufenden Programme der Union, die aus dem EURI finanziert werden, ist es angezeigt, im Rahmen der Bestimmungen, die für einen reibungslosen Ablauf des jährlichen Haushaltsverfahrens erforderlich sind, sowie um sicherzustellen, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, ein außerordentliches und befristetes Instrument einzurichten, das sich auf die Laufzeit des derzeitigen MFR beschränkt, um die Finanzierungskosten für im Rahmen des EURI aufgenommene Mittel, die über die ursprünglich eingeplanten Beträge hinausgehen, zu decken. Daher sollte ein neues thematisches besonderes Instrument (im Folgenden „EURI-Instrument“) mit dem einzigen Ziel geschaffen werden, die noch ausstehenden Mittelüberschreitungen zu decken. Dieses Instrument sollte eine Ausnahme sein und könnte nicht als Präzedenzfall für künftige Vereinbarungen für MFR nach 2027 dienen, insbesondere für die Deckung der Kosten für Zinszahlungen der auf den Märkten zur Finanzierung des EURI aufgenommenen Mittel.
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