ErwGr. 22

REG_2024_791 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in Bezug auf die Erhöhung der Datentransparenz, die Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung konsolidierter Datenticker, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen

An den Finanzmärkten sind Meldungen — insbesondere Meldungen von Geschäftsabschlüssen — bereits hochgradig automatisiert und die Daten sind weitgehend standardisiert. Einige zwischen verschiedenen Rechtsrahmen bestehende Inkohärenzen wurden bereits durch die Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) und das Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) beigelegt. Die Befugnisse der ESMA sollten so angepasst werden, dass die ESMA verpflichtet wird, Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten und für mehr Kohärenz bei der Meldung von Geschäftsabschlüssen zwischen den Rahmen jener Verordnungen und dem der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 zu sorgen. Dies verbessert die Qualität der Daten über Geschäftsabschlüsse und vermeidet unnötige zusätzliche Kosten für die Branche. Darüber hinaus sollte die Meldung von Geschäftsabschlüssen einen breiten Austausch von Daten über Geschäftsabschlüsse zwischen den zuständigen Behörden ermöglichen, um dem sich entwickelnden Aufsichtsbedarf dieser Behörden zur Überwachung der jüngsten Marktentwicklungen und potenziell damit verbundenen Risiken angemessen Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.03.2024

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