Art. 14 – Ausarbeitung und Vorlage des Ukraine-Plans

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

(1)Um Unterstützung aus der Fazilität zu erhalten, bereitet die Ukraine einen Ukraine-Plan vor und legt diesen der Kommission vor.
(2)Der Ukraine-Plan wird von der Regierung der Ukraine mit gebührender Beteiligung der Werchowna Rada im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Ukraine ausgearbeitet. Die Ukraine bemüht sich, der Kommission den Ukraine-Plan bis zum 2. Mai 2024 vorzulegen. Die Ukraine kann der Kommission einen Entwurf des Ukraine-Plans vorlegen. Die Kommission setzt das Europäische Parlament und den Rat gleichzeitig über diesen Entwurf in Kenntnis.
(3)Bei der Ausarbeitung des Ukraine-Plans gemäß Artikel 17 berücksichtigt die Ukraine insbesondere die Lage in ihren regionalen, lokalen und städtischen Gebieten in Anbetracht deren besonderer Bedürfnisse an Erholung und Wiederaufbau, Reformen, Modernisierung und Dezentralisierung.
(4)Die Ausarbeitung und Umsetzung des Ukraine-Plans erfolgt in Absprache mit regionalen, lokalen, städtischen und sonstigen Gebietskörperschaften wie auch mit den Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft, im Einklang mit der Mehrebenen-Governance und unter Berücksichtigung eines Bottom-up-Ansatzes. Darüber hinaus stellt die Ukraine im Einklang mit ihrem nationalen Rechtsrahmen sicher, dass die Werchowna Rada ordnungsgemäß informiert wird und ihre Rolle bei der Umsetzung des Ukraine-Plans im Einklang mit ihren Vorrechten wahrnimmt, einschließlich ihrer Befugnis, Rechtsvorschriften zu erlassen, den Staatshaushalt zu genehmigen und seine Ausführung zu überwachen sowie die Exekutive zu beaufsichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2024_792 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2024_792 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.