ErwGr. 19

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die Bemühungen um Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung sollten auf der Eigenverantwortung der Ukraine, auf der engen Zusammenarbeit und Koordinierung mit unterstützenden Ländern und Organisationen sowie auf dem Weg der Ukraine zum Beitritt zur Union aufbauen. Die lokalen und regionalen Verwaltungen der Ukraine sowie die ukrainischen Organisationen der Zivilgesellschaft dürften in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen, indem sie umfassend an seiner Gestaltung und Kontrolle teilhaben. Die Peer-to-Peer-Zusammenarbeit und -Programme, die in Partnerschaften zwischen Städten und Regionen in der Union und in der Ukraine eingebettet sind, haben bereits die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und sonstiger Formen von Hilfe für die Ukraine erleichtert und bieten daher eine Grundlage, um den Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsprozess zu bereichern und zu beschleunigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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