ErwGr. 21

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die Union sollte die Ukraine beim Übergangsprozess im Hinblick auf den Beitritt unterstützen und dabei die Erfahrungen der Mitgliedstaaten heranziehen. Diese Unterstützung sollte sich vor allem darauf konzentrieren, die von den Mitgliedstaaten in ihren eigenen Reformprozessen gewonnenen Erfahrungen weiterzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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