ErwGr. 17

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Es ist wichtig, dass Investitionen in die nachhaltige Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine im Rahmen der Fazilität dringend eingeleitet werden, um dazu beizutragen, menschenwürdige Lebensbedingungen für die ukrainische Bevölkerung zu schaffen und nach Möglichkeit kritische Infrastrukturen wieder aufzubauen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Einnahmen sicherzustellen und den Umfang der benötigten internationalen Hilfe schrittweise zu verringern, während sichergestellt wird, dass – soweit dies in einem vom Krieg heimgesuchten Land möglich ist – Umweltschäden abgemildert werden und die Ukraine beim grünen Wandel unterstützt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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