ErwGr. 14

REG_2024_792 · zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

In diesem Zusammenhang sollte die Unterstützung der Union durch die Fazilität die bilaterale Unterstützung ersetzen, die im Rahmen des NDICI-Europa in der Welt geleistet wird. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Ukraine weiterhin von regionalen, thematischen, Krisenreaktionsunterstützung und sonstigen Formen der Unterstützung im Rahmen des NDICI-Europa in der Welt, insbesondere von Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit, profitieren kann und generell die regionale, makroregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit und räumliche Entwicklung weiterführen kann, auch durch die Umsetzung makroregionaler Strategien der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.02.2024

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